Landesweite Schulschließung

Update: 25.03.20

Absage aller Schulfahrten und schulischen Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Schuljahresende

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

heute ist den Schulen mitgeteilt worden:

Das Ministerium für Schule und Bildung weist darauf hin, dass unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr keine Schulwanderungen, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen (Schulfahrten) mehr genehmigt werden dürfen.

Bereits genehmigte Schulfahrten sind abzusagen.

Ebenso sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern.

Davon auszunehmen sind die verpflichtenden Standardelemente im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“.

Passen Sie auf sich und Ihre Kinder auf!

Herzliche Grüße

C. Bräunl

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Update: 20.03.2020

Notbetreuung

Ab dem 23. März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert:

  • Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
  • Ebenfalls wird ab dem 23. März bis einschließlich 19. April der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet: Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
  • Bitte melden Sie sich bis kommenden Dienstag, 24.03.20 um 12:00 Uhr telefonisch in unserem Sekretariat, wenn Sie die Not-Betreuung grundsätzlich für Ihr Kind in Anspruch nehmen müssen. Wir wissen, dass viele Dienstpläne aktuell nur vorläufig sind und sich kurzfristig ändern können, benötigen aber für die weitere Planung einen Überblick über die mögliche Anzahl der Kinder, die betreut werden müssen.

Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen.
Diese ist schnellstmöglich vorzulegen, kann aber auch zeitnah nachgereicht werden.
Dazu benutzen Sie bitte das folgende Formular (Anm.: das Formular wurde bisher noch nicht angepasst, kann aber verwendet und ergänzt werden)

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

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Update: 16.03.2020

Einstellung des Mensabetriebs und Absage der Berufsfelderkundung (26.03.2020)

Der Mensabetrieb ist aufgrund der Schulschließungen bis zum Ende der Osterferien eingestellt worden.

Nach Rücksprache mit dem Koordinierungsbüro „Übergang Schule-Beruf“ teilen wir Ihnen mit: Die Berufsfelderkundung am 26.03.2020 fällt aus. Alle Betriebe, die von den Schüler*innen über das entsprechende Portal gebucht wurden, werden vom Koordinierungsbüro informiert. Sollten die Schüler*innen einen Betrieb ohne das Portal persönlich gebucht haben, bitten wird darum, die Betriebe selbst zu kontaktieren und abzusagen. Vielen Dank!

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Update: 15.03.2020

Notbetreuung ab Mittwoch, 18.03.2020, bis Freitag, 03.04.2020, in den normalen Unterrichtszeiten

Der Personenkreis von Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen tätig sind und deren Kinder bis Jahrgang 6 in der Schule betreut werden können, ist jetzt klarer definiert worden:

Eine Schlüsselperson im Sinne des Erlasses ist in folgenden Bereichen tätig:

  • Gesundheitsversorgung, Pflege, Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe
  • öffentlicher Sicherheit und Ordnung einschl. nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr (Feuerwehr/Rettungsdienste/Katastrophenschutz)
  • Sicherstellung öffentlicher Infrastruktur Notdienste in Versorgung (z.B. Telekommunikation/Strom/Wasser/Gas, ÖPNV, Rechenzentren, Straßenmeisterei, Lebensmittelversorgung)
  • Handlungsfähigkeit zentraler Stellen Staat, Justiz, Verwaltung

Deren Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann, sofern

  • die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen

Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen. Dazu benutzen Sie bitte das folgende Formular: Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts

Für unsere Planungen benötigen wir das ausgefüllte Formular am 18.03.2020 spätestens um 12:00 Uhr.

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Update: 13.03.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

In der Schulmail vom 13.03.2020 hat das Ministerium für Schule und Bildung Folgendes mitgeteilt:

  • Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag, 16.03.2020, der Unterricht in den Schulen ruht.
  • Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.
  • Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16.03.2020 bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen.

Das Lehrerkollegium des Städtischen Gymnasiums Leichlingen hat sich auf diese Situation vorbereitet. Es hat, soweit dies möglich ist, eine „Beschulung auf Distanz“ geplant.

  • Alle Schüler*nnen sind heute gebeten worden, ihre Arbeitsmaterialien (Bücher/Arbeitshefte etc.) mit nach Hause zu nehmen. Für alle diejenigen, die das nicht geschafft haben, ist die Schule am Montag und Dienstag (16. und 17.03.2020) in den Unterrichtszeiten geöffnet.
  • Für die Sekundarstufe I gilt:
    • Die bis eine Woche nach den Osterferien geltenden aktuellen Daltonpläne geben eine Orientierung über den Unterrichtsstoff und die zu erledigenden Aufgaben.
    • Konkretisierungen bzw. genaue Aufgabenstellungen werden durch die Lehrkräfte online gegeben: Für die Sekundarstufe I haben wir digitale Kurse / Klassenräume auf unserer Lernplattform eingerichtet. Jede Schülerin/jeder Schüler wird in den nächsten Tagen individuelle Zugangsdaten erhalten, mit denen sie/er sich einloggen und die Aufgaben und Materialien abrufen kann. Die Bearbeitung der Aufgaben ist Pflicht.
  • Für die Sekundarstufe II gilt:
    • Die Kurse der Oberstufe erhalten von ihren Fachlehrer*innen Arbeitsmaterialien über einen Mailverteiler.
    • In einigen Kursen haben die Fachlehrkräfte Kurse auf der Onlineplattform eingerichtet, über die die Kursteilnehmer*innen informiert worden sind bzw. werden.
  • Für Klassenarbeiten und Klausuren werden nach der Wiedereröffnung Lösungen gefunden werden.

Bitte schauen Sie regelmäßig in Ihre Mails und auf die Homepage.

Ich wünsche uns allen, dass wir diese Zeit gut und gesund überstehen und vielleicht etwas entspannter Ostern feiern können.

C. Bräunl, Schulleiter

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Update: 12.03.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

Es ist weiterhin kein Kontaktfall an unserer Schule bekannt. Die folgenden Maßnahmen haben präventiven Charakter:

  • Alle ein- und mehrtägigen Schulfahrten und Exkursionen werden abgesagt, soweit diese vor den Osterferien beginnen. Es werden also am Gymnasium Leichlingen keine Unterrichtsgänge, Ausflüge usw. mehr durchgeführt (Anweisung des Ministeriums für Schule und Bildung vom 11.03.2020).
  • Der Mensabetreiber hat die Selbstbedienung beim Besteck und beim Salatbuffet geändert und gibt nun Besteck und fertig arrangierte Salatteller einzeln aus.

Die Klassenleitungen werden alle betroffenen Klassen darüber informieren.

C. Bräunl, Schulleiter

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Update: 11.03.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

Das Ministerium für Schule und Bildung hat am Freitagnachmittag (06.03.2020) in Anbetracht des sich weiter ausbreitenden Corona-Virus die Empfehlung ausgesprochen, bis zu den Osterferien alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen auszusetzen.

Die folgenden Informationsveranstaltungen finden daher nicht statt:

  • 17.03.2020: Informationen der Eltern und Schüler der Stufe 9 zur Oberstufe
  • 31.03.2020: Informationen der Eltern und Schüler der Stufe EF zur Oberstufe
  • 01.04.2020: Information der Eltern der Stufe 6 zur zweiten Fremdsprache

Die jeweiligen Adressatenkreise der Informationsveranstaltungen werden per Mail weitere Informationen erhalten, wie wir die Beratung vornehmen werden.

Bisher gibt es keinen Kontaktfall an unserer Schule, aber in Anbetracht der Größe der Informationsveranstaltungen sowie der Situation in der Aula halten wir diese Vorsichtsmaßnahme für notwendig.

Der normale Unterricht findet regulär statt.

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Stand: 03.03.2020

Das Schulministerium hat den Schulen Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus zur Verfügung gestellt. Die wichtigsten Hinweise finden Sie hier zusammengestellt:

  • Wenn es erforderlich ist, kann das Gesundheitsamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis die Schließung der Schule anordnen. Eine solche gilt dann für die Schülerinnen und Schüler und alle dort tätigen Personen.
  • Solange die Schule nicht geschlossen ist, besteht grundsätzlich Schulpflicht. Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis
    mit. Eltern sollen die Entscheidung über die Teilnahme am Unterricht zur Vermeidung einer Corona-Infektion nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt treffen.
  • Nach den Hinweisen des NRW-Gesundheitsministeriums sollen Menschen, die zurzeit grippeähnliche Symptome aufweisen, ihren Hausarzt beziehungsweise eine Notarztpraxis kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Wegen der Ansteckungsgefahr soll die Kontaktaufnahme zunächst telefonisch erfolgen.

Bleiben Sie gesund!