Maskenpflicht ab 02.12.2021

Liebe Eltern,

das Landeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer die Rückkehr zur Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz beschlossen. Damit soll auch in den kommenden Wochen der für die Schülerinnen und Schüler so wichtige Präsenzunterricht gesichert werden.

Das bedeutet konkret:

Die Maskenpflicht am Sitzplatz gilt ab morgen, den 2. Dezember 2021, wieder an allen Schulen des Landes. Die Coronabetreuungsverordnung wird entsprechend geändert. Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt:

Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (zum Beispiel Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen wieder nur auf die infizierte Person beziehen.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Lediglich auf dem Außengelände der Schulen (Schulhof, Parkplatz) gilt wie bisher grundsätzlich keine Maskenpflicht.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schöne Adventszeit und weiterhin Gesundheit!

Herzliche Grüße

gez. Christoph Bräunl und Anke Pelster