Neue Quarantäneregelungen (Stand: 10.09.2021)

Am 09.09.2021 hat uns die Schulmail erreicht, in der die neuen Quarantäneregeln erläutert werden. Die ganze Schulmail finden Sie unter
https://www.schulministerium.nrw/09092021-neuregelung-der-quarantaene-schulen-und-erweiterte-testung
Zusammengefasst sind folgende Regelungen wichtig:

  • Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen schulischen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.
  • Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind auch in diesen Ausnahmefällen von der Quarantäneanordnung ausgenommen.
  • Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schülerinnen und Schüler wie möglich zu beschränken. Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
  • Die Verpflichtung, in Innenräumen, Masken zu tragen, bleibt erhalten.
  • Ab Montag, 20.09.2021, finden in den weiterführenden Schulen dreimal pro Woche Selbsttestungen statt. Die Testungen sind grundsätzlich am Montag, Mittwoch und Freitag durchzuführen.

Herzliche Grüße
C. Bräunl und A. Pelster