Notbetreuung & Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz in Bussen und Bahnen

Update: 25.04.2020

Liebe Eltern,

auch wenn die Schule (bis auf die Beschulung der Q2) bis voraussichtlich 03. Mai 2020 geschlossen ist, besteht das Angebot der Notbetreuung weiter. Es ist ab dem 23.04.2020 auf zusätzliche Personengruppen erweitert worden. Die Tätigkeitsbereiche sind unter folgendem Link zu finden:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf

Das Ministerium weist in seiner Schulmail Nr. 16 vom 24.04.2020 auf folgende weitere Änderungen hin:

  • Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.
  • Ab sofort findet keine Notbetreuung mehr an Wochenenden und Feiertagen

Der Anspruch auf die Notbetreuung ist weiterhin der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen.
Diese ist schnellstmöglich vorzulegen, kann aber auch zeitnah nachgereicht werden.
Dazu benutzen Sie bitte das folgende aktualisierte Formular:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Durch die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes nutzen Schülerinnen und Schüler seit dieser Woche wieder vermehrt Busse und Bahnen. Um die Ansteckungsgefahr auch auf dem Weg zur Schule so gering wie möglich zu halten, haben das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) Hinweise und Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz im Schülerverkehr erarbeitet. Diese sind auf der Webseite des Verkehrsministeriums abrufbar:

www.vm.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv-des-VM-2020/2020_04_22_Hygieneregeln_Schuelerverkehr/20200421-finale-Fassung-Infektionsschutz-Schuelerbefoerderung.pdf

Herzliche Grüße

C. Bräunl

Schulleiter